Partizipation - Gesetz und Gelegenheit
Partizipatives Arbeiten mit Kinder und Eltern in Einrichtungen der Kinder-und Jugendpflege ist u.a. aus Gründen des Kinderschutzes in unseren Gesetzen zwingend verankert. Dieser Arbeitsansatz ist jedoch nicht einfach eine gesetzlich formulierte Anforderung, er birgt auch vielfältige Gelegenheiten zur Verbesserung der Gesamtsituation von Kindern und Erwachsenen in diesem Arbeitsfeld und legt Grundlagen für den Erhalt unseres demokratischen Gesellschaftssystems.
Beteiligung als Selbstwirksamkeitserfahrung trägt zur Persönlichkeitsbildung bei und ist im Sinne von Selbsterfahrungsprozessen aktives Lernen.